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Jugendordnung des SK Rapide Berlin e.V.
( Stand: 01.07.2024 )
§1 Name und Mitgliedschaft
§ 1.1
Mitglieder des SK Rapide, sind alle Kinder und Jugendliche des Vereins,
sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die dann in einer sogenannten Jugendabteilung tätig sind.
§ 1.2
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der rechtskräftig unterschriebenen Beitrittserklärung.
Der Vorstand entscheidet jedoch endgültig über die Annahme oder Ablehnung der Mitgliedschaft.
§ 1.3
Für erwachsene Mitglieder ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung für eine Mitarbeit im Jugendbereich.
Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich nach Vereinseintritt, an einem Seminar für Jugendschutz
(BFV, LSB, EJF) teilzunehmen und die Bescheinigung den verantwortlichen im Jugendbereich vorzulegen.
Die Probezeit bleibt dabei unbeachtet. (Satzung SK Rapide)
§ 1.4
Die Mitgliedschaft erlischt:
1) Durch freiwilligen Austritt, die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Einschreibkarte mit Rückschein.
2) Durch Ausschluss, über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3) Gründe für einen Ausschluss sind:
a) Vereins widriges Verhalten gegen die Jugendordnung in Wort, Schrift, Bild oder Tat.
b) Beitragsrückstand, wenn der Beitrag trotz erfolgter Mahnung mehr als 6 Monate nicht entrichtet wurde.
4) durch Tod
§2 Aufgaben und Zweck
Der Vorstand des SK Rapide führt, verwaltet und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Aufgaben des SK Rapide sind – unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtstaates:
Aufgaben innerhalb des Jugendfußballs sind insbesondere:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
b) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.
c) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellung.
d) Zur Pflege der internationalen Verständigung ist darauf zu achten, dass während des Spiel- und Trainingsbetriebes auf dem Spielfeld Deutsch gesprochen wird.
e) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen.
§3 Organe
Alle Ämter sind Ehrenämter.
Zur Unterstützung des Jugendleiters, kann der Hauptvorstand in einer Vorstandssitzung kommissarisch Beisitzer ernennen.
In Einzelfällen kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
§4 Trainer/in – Übungsleiter/in – Betreuer/in - Versammlungen
Trainer/in – Übungsleiter/in – Betreuer/in – Versammlungen des SK Rapide werden vom Hauptvorstand einberufen und finden monatlich statt.
a) Die Beschlüsse der Versammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.
b) Anträge zu Jugendordnungsänderungen werden hier mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Die Beschlüsse bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des SK Rapide Hauptvorstandes
und können mit sofortiger Wirkung in Kraft treten..
§5 Aufnahmen, Aufnahmeanträge und Mitgliedsbeiträge
Zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Minderjährigen ist ein persönliches Aufnahmegespräch mit wenigstens einem gesetzlichen Vertreter.
Von dieser Regelung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
Diese Ausnahme muss von mindestens einem Vertreter/In des Hauptvorstandes und dem Jugendleiter/In sein und dann schriftlich begründet werden.
Die Vorstand kann Aufnahmegesuche ohne Angaben eines Grundes ablehnen. Die Beiträge sind fristgemäß zu entrichten.
Bei einem Beitragsrückstand von 6 Monaten darf der Spielerberechtung über deb BFV entgezogen werden.
Wenn alle Verbindlichkeiten beglichen sind, wird der Spielberechtigung bei BFV wieder aktiviert werden.
MITGLIEDSBEITRÄGE SIND BRINGESCHULDEN!
Jugendhauptvorstand, Trainer/in, Übungsleiter/in und Betreuer/in sowie jeweils ein Kind der Mitarbeiter sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
§6 Spielordnung
Die Spielordnung und Satzung des BFV / DFB ist maßgeblich.
Um jüngere Spieler/in des älteren Jahrgangs der F- und E-Junioren in älteren Jahrgängen spielen zu lassen,
bedarf es der Zustimmung des Hauptvorstandes bzw. dem Jugendleiter und der schriftlichen Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes.
Diese Zustimmung muss jährlich erneuert werden.
Spieler die keine Spielberechtigung haben sind nicht zu Pflichtspielen berechtigt, auch wenn der Spielberechtigung vom Verein (z.B. wegen Beitragsrückstand) entzogen wurde!
Die Vorstand in Vertretung des Jugendleiters stellt jeder Mannschaft Trikots, Stutzen, Trainingsbälle und einen Spielball im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.
Das zur Verfügung gestellte Sportmaterial bleibt Eigentum des Vereins SK Rapide Berlin.
Trikots oder sonstige Sportmaterialien, die von Sponsoren erhalten wurden, gehen in das Eigentum der Jugendabteilung des SK Rapide Berlin über.
Die Aufsichtspflicht der Trainer/in und/oder der Betreuer/in beginnt am vereinbarten Treffpunkt mit den Jugendlichen und endet am Übergabetreffpunkt
nach der Sportveranstaltung, der vorher mit den Erziehungsberechtigten der Jugendlichen vereinbart werden muss!
§7 Spielerpässe
Alle Spielberechtigungen werden vom Mitarbeiter für Pass- und Meldewesen beim BFV beantragt und verwaltet.
Bitte alle Angaben für die Spielberechtigung ordnungsgemäß einreichen.
§8 Vereinsturniere
Turniere der Jugend des SK Rapide Berlin werden von dem Jugendleiter beim Sportamt beantragt.
Die Durchführung dafür wird vom jeweiligen Trainerteam erarbeitet.
Zur Hilfestellung kann ein Organisationsteam gebildet werden, das vom 1. Jugendleiter eingesetzt wird.
Alle Erlöse müssen dem Schatzmeister nach dem Turnier vorgelegt werden und fließen dann ich die Teamkassen der jeweiligen veranstaltenden Teams.
Einzig die Kosten über die Ausschankgebühren werden von Verein ans Sportamt überwiesen, aber vom Veranstalter zurück gefordert.
§9 Sportreisen
Sportreisen müssen bei dem Hauptvorstand rechtzeitig angemeldet werden und bedürfen der Zustimmung.
Die Trainer/in, Übungsleiterin und Betreuer/in repräsentieren den SK Rapide Berlin und haben
sich daher vorbildhaft und untadelig während der Betreuung der Jugendlichen zu verhalten!
Betreuung bei Reisen:
z.B. bei 8 Kindern muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein; oder bei 24 Kindern müssen drei volljährige Aufsichtspersonen anwesend sein;
oder bei 22 Kindern müssen ebenfalls drei volljährige Aufsichtspersonen anwesend sein.
Die Aufsichtspflicht liegt für die Zeit der Reise bei den begleitenden volljährigen Aufsichtspersonen zu gleichen Teilen.
Während der Unterbringung bei Gasteltern obliegt die Aufsichtspflicht den jeweiligen Gasteltern. (Entbindet die Begleitpersonen jedoch nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht!)
§10 Pflichten der Trainer/in und Übungsleiter/in
Wanderpokale und Ehrenpokale, die gewonnen werden, sind dem Jugendhauptvorstand auszuhändigen.
Alle anderen Pokale sind Eigentum der jeweiligen Mannschaften.
Für die reibungslose Durchführung des Trainings und der angesetzten Spiele ist von dem/der verantwortlichen Trainer/in bzw. dem/der verantwortlichen Übungsleiter/in zu sorgen.
Die Trainer/in bzw. Übungsleiter/in sorgen für die theoretische und praktische Schulung der Fußballjugend im Sport Klub Rapide Berlin.
Die Trainer / in bzw. Übungsleiter / in sollen die Bestrebungen des Vereins nach bestem Wissen und Gewissen tatkräftig unterstützen.
§11 Pflichten der Betreuer/in
Alle Maßnahmen für einen reibungslosen Trainings- und / oder Spielablauf in Zusammenarbeit mit dem / der Trainer/in bzw. dem / der Übungsleiter/in zu treffen.
Dazu gehören:
Spielformulare ausfüllen,
Die Betreuer/in sollen die Bestrebungen des Vereins nach bestem Wissen und Gewissen tatkräftig unterstützen.
Die Betreuer/in sollen den/der Trainer/in bzw. den/der Übungsleiter/in bei der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht über die Jugendlichen während des Trainings und der Spielzeiten tatkräftig unterstützen bzw. entlasten.
§12 Pflichten der Jugendlichen / Erziehungsberechtigten
Regelmäßig am Trainings- und Spielbetrieb teilzunehmen.
Beiträge fristgerecht zu entrichten.
Die Bestrebungen des Vereins und der Jugendabteilung tatkräftig zu unterstützen.
Die politische und konfessionelle Neutralität des Vereins zu achten.
§13 Rechte und Pflichten der Trainer/in, Übungsleiter/in und Betreuer/in
An Trainer/innen – Übungsleiter/innen – Betreuer/innen – Sitzungen teilzunehmen.
Für die Wahrung der Interessen an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.
Allgemeines Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung sowie auf der Trainer/innen – Übungsleiter/innen – Betreuer/innen – Sitzungen.
Teilnahme an jeder monatlich stattfindenden Jugendsitzung.
§14 Rechte der Jugendlichen
An den vom Verband angesetzten Spielen und an den vom Verein vereinbarten Freundschaftsspielen teilzunehmen, wenn die jeweils festgelegten,
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Am Trainingsbetrieb teilzunehmen, sofern keine Einwände des / der Trainers/in,
Übungsleiters/in oder des Hauptvorstandes dagegen sprechen (z. B. Alkoholkonsum, Störung des Trainingsablaufes oder ähnliches).
Diese Rechte ruhen, solange sich ein Mitglied mit seinen Mitgliedsbeiträgen mehr als drei Monate im Rückstand befindet.
§15 Inkrafttreten
Jugendordnung SK Rapide Berlin e.V.
Juli 2024
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