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Sport Klub Rapide e. V.
Beitrags- und Gebührenordnung gemäß § 6 Abs. 3 der Vereinssatzung
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 9 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in
dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin
festsetzen.
Monatsbeiträge
01 Erwachsene über 18 Jahren |
20,00 € |
Einmalige Verwaltungsgebühr Erwachsene über 18 Jahren |
20,00 € |
02 Jugendlich unter 18 Jahren
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15,00 € |
Einmalige Verwaltungsgebühr Jugendliche bis 18 Jahren |
20,00 € |
03 Familienbeitrag mit Kindern 1. Grades |
1. Kind |
15,00 € |
2. Kind |
15,00 € |
3. Kind und Weitere |
10,00 € |
04 passive Mitglieder, Fördermitglieder |
5,00 € |
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e. V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.
- Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich und im Voraus fällig. Er muss spätestens 14 Tage nach Mitgliedsaufnahme
entrichtet werden. Die Fälligkeit beginnt immer im eingetretenen Monat der Mitgliedschaft. Zusätzlich muss eine
einmalige Verwaltungsgebühr zusammen mit dem 1. Mitgliedsbeitrag entrichtet werden.
- Der SK Rapide Berlin benutzt kein Einzugsverfahren, eher sollten die Beträge monatlich mit einem Dauervertrag erbracht werden, welches Vieles vereinfacht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten bitte ihre Beiträge bis spätestens jeden 5. des Monatsauf das Beitragskonto des Vereins.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.
Beitragskonto
SK Rapide Berlin e.V.
Berliner Sparkasse
SWIFT-BIC: BELADEBEXXX
IBAN: DE56100500000190097027
Verwendungszweck „Zahlungsgrund“; Fälligkeitsdatum; Name, Vorname
Empfangsberechtigt bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags in bar, ist ausschließlich der geschäftsführende
Vorstand, in erster Linie der Schatzmeister!
- Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung möglich.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im
Einzelnen vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt werden.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der
Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Beitragsordnung SK Rapide Berlin e.V.
August 2024
Die Beitragsordnung als PDF Downloaden
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