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Sport Klub Rapide e. V.

Beitrags- und Gebührenordnung gemäß § 6 Abs. 3 der Vereinssatzung
  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 9 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

  3. Beiträge

    01 Erwachsene über 18 Jahren 15,00 €
    Einmalige Verwaltungsgebühr Erwachsene über 18 Jahren 25,00 €
    02 Jugendlich unter 18 Jahren
    15,00 €
    Einmalige Verwaltungsgebühr Jugendliche bis 18 Jahren 20,00 €
    03 Familienbeitrag mit Kindern 1. Grades
    1. Kind 15,00 €
    2. Kind 15,00 €
    3. Kind und Weitere 10,00 €
    04 passive Mitglieder, Fördermitglieder 5,00 €

  4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

  5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e. V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.

  6. Der Mitgliedsbeitrag ist pro Quartal und im Voraus fällig. Er muss spätestens 14 Tage nach Mitgliedsaufnahme entrichtet werden. Die Fälligkeit beginnt immer im eingetretenen Monat der Mitgliedschaft. Zusätzlich muss eine einmalige Verwaltungsgebühr zusammen mit dem 1. Mitgliedsbeitrag entrichtet werden. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages und Verwaltungsgebühr erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum Anfang des Quartals, in der Regel am 5. Januar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober eines Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

  7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 5. Januar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 2,50 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.

  8. Beitragskonto

    SK Rapide Berlin e.V.

    Berliner Sparkasse
    SWIFT-BIC: BELADEBEXXX
    IBAN: DE56100500000190097027


    Verwendungszweck „Zahlungsgrund“; Fälligkeitsdatum; Name, Vorname


  9. Empfangsberechtigt bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags in bar, ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand, in erster Linie der Schatzmeister!

  10. Jede Abteilung muss pro Mitglied 20% des Monatsbeitrags an den Hauptverein entrichten. Die Abgabe ist pro Quartal, am Anfang jedes Quartals fällig. 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober jeden Jahres.

  11. Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung möglich.

  12. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben. Es darf die Mindestbeitragsgrenze nach Landessportbund Berlin nicht unterschritten werden.

  13. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt werden.

  14. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Beitragsordnung SK Rapide Berlin e.V. August 2022
Die Beitragsordnung als PDF Downloaden
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